Stellungnahme mit Forderungen zum neuen Strahlenschutzgesetz

Folgende Stellungnahme mit Forderungen zum neuen Strahlenschutzgesetz wurde am 21.10.2016 im Auftrag der Atommüllkonferenz beim Bundesumweltministerium eingereicht. 50 Initiativen und Verbände haben unterzeichnet.

 

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung:

Entwurf des Strahlenschutzgesetzes trägt nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft Rechnung! Nachbesserung dringend erforderlich!

Gemäß der Richtlinie 2013/59/Euratom soll das Strahlenschutzrecht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst werden und über ein entsprechendes Strahlenschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Euroatom-Richtlinie basiert allerdings auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP aus dem Jahre 2007. Die ICRP befindet sich bezüglich der Strahlengefahren nicht auf dem Stand der Wissenschaft und blendet viele Anforderungen an einen Strahlenschutz aus, der das in der Verfassung niedergelegte Recht auf körperliche Unversehrtheit respektiert.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern: Vorrangiges Ziel im Strahlenschutzgesetz muss die Gesundheit der Bevölkerung sowie die Unversehrtheit und die Vermeidung von genetischen Schäden für die Nachkommen sein. Insbesondere wirtschaftliche Interessen sind diesem Ziel strikt unterzuordnen.

Aus dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand leiten sich die folgenden Forderungen ab:

  • Da es für Radioaktivität keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeschlossen werden kann, muss das Vermeidungs- und Minimierungsgebot eine zentralere Rolle einnehmen als in der aktuell vorliegenden Gesetzesfassung. Zur Verdeutlichung soll § 8 (Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung) daher noch vor § 7 (Dosisbegrenzung) erscheinen.
  • Aus dem aktuellen Stand der Wissenschaft ergibt sich, dass die Wirkung geringer Strahlendosen unterschätzt wurde. Viele neue epidemiologische Studien weisen das nach. Daher muss der in §76 genannte Grenzwert für Einzelpersonen der Bevölkerung auf 1/10 des bisherigen Grenzwertes herabgesenkt werden: Die Summe der effektiven Dosen durch Expositionen aus genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Tätigkeiten darf demnach zukünftig nur noch maximal 0,1 Millisievert im Kalenderjahr betragen.
  • Ebenfalls muss der Dosisgrenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen um den Faktor 10 herabgestuft werden.
  • Hinsichtlich der Atommüllentsorgung fordern die Umweltverbände den vollständigen Verzicht auf Freigabe. Die Freigabe gering kontaminierter Reststoffe widerspricht den grundsätzlichen Prinzipien des Strahlenschutzes und dem darin enthaltenden Minimierungsgebot, da es keine untere Schwelle der Gefährlichkeit für die Wirkung ionisierender Strahlung gibt.

 

Erstellt und unterzeichnet von:

BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
IPPNW – Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs – Ärzte in sozialer Verantwortung e.V., Deutschland
BISS – Bürgerinitiative Strahlenschutz Braunschweig e.V.

Unterzeichnende:

AAPK – Anti_Atom_Plenum_Köln
AG AtomErbe Neckarwestheim
Agenda 21 in Hadern
Aktionsbündnis „Bielefeld steigt aus!“
Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn
Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
AK.W.ENDE Bergstraße
AKW Nee Bergedorf
Anti-Atom Berlin
AntiAtom-Bündnis Niederrhein
Anti-Atom-Gruppe Bad Steben
Antiatomgruppe Osnabrück
Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
Arbeitskreis Umwelt (AKU) Schüttorf
Arbeitskreis Wesermarsch
Asse II – Koordinationskreis
„Atomerbe Biblis“ „Umgang mit den atomaren Altlasten e.V.“
„Atomianer“
atomkraftENDE.darmstadt
AufpASSEn e.V.
.ausgestrahlt
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.
Brokdorf akut
Bürgerinitiative AntiAtom Ludwigsburg
Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Danneberg e.V.
Bürgerinitiative Umweltschutz Uelzen
BI WAA NAA – BI gegen atomare Anlagen Weiden-Neustadt/WN
BUND Kreisgruppe Essen
Ergon e.V.
Energie Hadern e.V.
Feuergruppe
Fukushima Mahnwache Schönberg
Gesellschaft für Strahlenschutz
Grün Alternative Liste (GAL) Gronau e. V.
IPPNW – Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs – Ärzte in sozialer
Verantwortung, Schweiz
KLAR! e.V.
Klimaforum Detmold
„Land in Sicht – Transition“ (LIST) Celle
Lüneburger Aktionsbündnis gegen AtomNatur- und Umweltschutzverein Gronau (NUG) e. V.
Robin Wood e.V.
Schweinfurter Aktions Bündnis gegen Atomkraft
SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
Strahlentelex
„STOP Westcastor“
Umweltinstitut München e.V.
Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe

Einzelpersonen: Hans-Jörg Rohwedder MdL NRW, Kathy Mühlebach-Sturm (Landshut), Monika
Leder, Frank Leder, Theo Leder, Gisela Gutscher, Helmut Gutscher, Andrea Gutscher-Wiech, Oliver
Wiech, Michael Gutscher, Christine Gutscher, Hartmut Ehrmann, Michael Buckentin, Gertrud Schilling, Manfred Riedel (Markt Taschendorf), Karl-W. Koch (Fachbuchautor „Störfall Atomkraft“, Mehren), Ernst-Ludwig Iskenius (Arzt, Rostock), Wolfgang Porrmann (Waltrop), Thomas Volkmann (Duisburg)

Stellungnahme als PDF