Appell zum neuen Strahlenschutzgesetz

Eilig: Unterzeichnen bis 20.10.2016 10.00 Uhr!

Gemäß der Richtlinie 2013/59/Euratom soll das Strahlenschutzrecht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst werden und über ein entsprechendes Strahlenschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt werden.

Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gibt es einen ersten Referentenentwurf des neuen Strahlenschutzgesetzes . Bis zum 21.10.2016 haben Verbände Zeit, im vorgezogenen Verfahren eine Stellungnahme abzugeben. Dann geht das Ganze in das weitere Gesetzgebungsverfahren. Wir wollen – auch wenn wir als Anti-Atom-Initiativen nicht gefragt worden sind  – mit dem Appell (siehe unten), den wir am 21.10. einreichen werden, frühzeitig ein Zeichen setzen. Deshalb hat eine kleine Arbeitsgruppe nach der Atommüllkonferenz einen kurzen Appell erstellt, der bis zum 20.10.2016 unterstützt werden kann. Natürlich können weitere und ausführlicherere Positionen im weiteren Verfahren eingebracht werden.

Wer den Appell unterstützen will, sollte dies bitte bis zum 20.10.2016 10.00 Uhr an

info@atommuellkonferenz.de

melden.

Appell zum neuen Strahlenschutzgesetz:

Entwurf des Strahlenschutzgesetzes trägt nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft Rechnung! Nachbesserung dringend erforderlich!

Gemäß der Richtlinie 2013/59/Euratom soll das Strahlenschutzrecht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst werden und über ein entsprechendes Strahlenschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern: Vorrangiges Ziel muss die Gesundheit der Bevölkerung und die Unversehrtheit der Nachkommen sein. Insbesondere wirtschaftliche Interessen sind diesem Ziel strikt unterzuordnen.

Die Euroatom-Richtlinie basiert auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP aus dem Jahre 2007. Die ICRP befindet sich bezüglich der Strahlengefahren nicht auf dem Stand der Wissenschaft und blendet viele Anforderungen an einen Strahlenschutz aus, der das in der Verfassung niedergelegte Recht auf körperliche Unversehrtheit respektiert. Im Gesetz muss daher das vorrangige Schutzziel der Unversehrtheit der Nachkommen und die Vermeidung von genetischen Schäden für die Nachkommen verankert sein.

Aus dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand leiten sich die folgenden Forderungen ab:

  • Da es für Radioaktivität keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen die Gefahr für die menschliche Gesundheit verschwindet, muss das Vermeidungs- und Minimierungsgebot eine zentralere Rolle einnehmen als in der aktuell vorliegenden Gesetzesfassung. Der § 8 (Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung) muss daher noch vor § 7 (Dosisbegrenzung) erscheinen.

  • Aus dem aktuellen Stand der Wissenschaft ergibt sich, dass die Wirkung geringer Strahlendosen unterschätzt wurde. Viele neue epidemiologische Studien weisen das nach. Daher muss der in §76 genannte Grenzwert für Einzelpersonen der Bevölkerung auf 1/10 des bisherigen Grenzwertes herabgesenkt werden: Die Summe der effektiven Dosen darf demnach zukünftig nur noch maximal 0,1 Millisievert im Kalenderjahr betragen.

  • Ebenfalls muss der Dosisgrenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen um den Faktor 10 herabgestuft werden.

  • Hinsichtlich der Atommüllentsorgung fordern die Umweltverbände den vollständigen Verzicht auf Freigabe. Die Freigabe gering kontaminierter Reststoffe widerspricht den grundsätzlichen Prinzipien des Strahlenschutzes und dem darin enthaltenden Minimierungsgebot, da es keine untere Schwelle der Gefährlichkeit für die Wirkung ionisierender Strahlung gibt.

 

Appell zum Strahlenschutzgesetz [PDF]

Pressemitteilung zur Atommüllkonferenz am 24.09.2016

Atommüllkonferenz fordert:
Gesundheit vor wirtschaftlichen Interessen

„Das neue Strahlenschutzgesetz muss sich an dem Schutz des ungeborenen Lebens orientieren“ forderte Oda Becker, Physikerin und Sprecherin der BUND Atom- und Strahlenkommission (BASK) auf der Atommüllkonferenz in Göttingen am letzten Wochenende. Zwei Tage zuvor war der Referentenentwurf des neuen Strahlenschutzgesetzes vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit versandt worden. „Es ist nicht hinnehmbar, dass in diesem Gesetz der Strahlenschutz explizit und an erster Stelle an wirtschaftlichen Interessen relativiert werden soll“, so Becker. In dem Gesetzentwurf werden Erkenntnisse über die schädliche Wirkung niedriger Strahlendosen, die insbesondere in medizinischen Studien in den letzten 15 Jahren gewonnen wurden, überhaupt nicht berücksichtigt. Aus den Reihen der Atommüllkonferenz wird es deshalb eine kritische Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf geben.

„Es darf nicht sein, dass die Bundesregierung den Atomkonzernen erlauben will, sich von ihrer finanziellen Haftung für ihren Müll freizukaufen“, so die einhellige Forderung der Atommüllkonferenz zu den Ergebnissen der Rückstellungskommission der Bundesregierung. Jahr für Jahr haben die Konzerne Milliardengewinne mit den Atomkraftwerke erwirtschaftet und jetzt, wo es darum geht, sich um das dreckige Ende zu kümmern, stehlen sie sich aus ihrer Verantwortung. Und die Bundesregierung hilft ihnen dabei. „Niemand weiß heute, ob die ca. 23 Milliarden Euro, welche die Konzerne für die Zwischen- und Endlagerung als Fixum zahlen sollen, für die anfallenden Kosten ausreichen werden. Die darin enthaltene Endlagerkostenschätzung ist reine Spekulation.,“ erläuterte Dr. Wolfgang Irrek, Professor für Energiemanagement und Energiedienstleistungen an der Hochschule Ruhr West. Am Ende sitzen die Bürgerinnen und Bürger nicht nur auf dem Müll der AKW-Betreiber sondern auch auf den Kosten.

Mit der Lagerung der CASTOR-Behälter in den derzeitigen Zwischenlagern sind hohe Risiken
verbunden. Das zeigte Wolfgang Neumann von der Intac GmbH, Hannover in seinem Vortrag auf der Atommüllkonferenz. An 17 Standorten verteilt über die Bundesrepublik Deutschland lagern hoch radioaktive Materialien. Die Sicherheitsnachweise – oder besser Sicherheitsprognosen – für CASTOR-Behälter erstrecken sich auf 40 Jahre. Seinerzeit als völlig ausreichend angesehen, wird nunmehr bei dem Vorhaben, einen geeigneten Standort für die Dauerlagerung („Endlager“) auszumachen, absehbar, dass für die Zwischenlagerung sehr viel größere Zeiträume anstehen. Niemand kann aber heute uneingeschränkt davon ausgehen, dass die Behälter diesen neuen Anforderungen gerecht werden. In jedem Fall wären die Behälter insbesondere auch im Inneren auf Materialermüdung zu untersuchen und die getroffenen Prognosen zu überprüfen.

Die Atommüllkonferenz diskutierte außerdem die von der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe vorgeschlagenen Beteiligungsformate bei der Suche nach einem Standort für ein tiefengeologisches Atommülllager.

Künftig können sich die Initiativen von den Standorten an denen freigemessener Atommüll deponiert werden soll oder wird, in einer eigenen Arbeitsgruppe auf der Atommüllkonferenz vernetzen.

Zum Hintergrund: Die Atommüllkonferenz ist ein fachlich-politisches, parteiunabhängiges Forum für Betroffene und Akteure von den Standorten, an denen Atommüll liegt oder an denen die Lagerung vorgesehen ist. Ausdrücklich erwünscht ist die Teilnahme unabhängiger, kritischer WissenschaftlerInnen und von VertreterInnen von Verbänden und NGOs, die sich mit diesem Thema beschäftigen.

www.atommuellkonferenz.de

Für Rückfragen:
Ursula Schönberger, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD, Tel.: 05341-63123;
Torben Klages, BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, Tel.: 05841-4684

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